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Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden ab welche durch einen Brand, Diebstahl, Hagel, Sturm, Blitz, Glasbruch, Überflutung, Kurzschlüsse und Marder entstehen. Davon ausgenommen sind Schäden die bei Zusammenstössen mit Fremdfahrzeugen oder Gegenständen und Vandalismus verursacht werden. Die genannten Schäden werden jedoch von der Vollkaskoversicherung abgedeckt.
Sowohl die Teilkaskoversicherung als auch die Vollkaskoversicherung sind beide eine KFZ-Versicherung. Nicht jede Teilkaskoversicherung deckt die Schäden die durch ein Silvesterfeuerwerk entstehen können nicht ab und daher ist es empfehlenswert dies vorher mit seiner Versichungsgesellschaft abzuklären.
Die Höhe der Jahresbeitäge welche in die Teilkaskoversicherung eingezahlt werden orientieren sich am PKW und der Typklasse wie zum Beispiel Kleinwagen, Van oder Geländewagen etc. und Geld können Versicherte sparen indem im Falle eines Schadens eine Selbstbeteiligung von mindestens 150 Euro gezahlt wird. Je nach Teilkaskoversicherung entfällt diese Selbstbeteiligung komplett oder teilweise wenn der Versicherte mit seinem beschädigten Auto zu einer von der Versicherung festgelegten Werkstatt repariert wird. Für alle die einen Neuwagen oder hochwertiges Fahrzeug fahren ist der Abschluss einer Teilkaskoversicherung zu empfehlen.
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